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Solothurner Fechtbuch (1506-14)

Das Solothurner Fechtbuch ist einzigartig in der Schweiz. Leider unvollendet geblieben, stellen die 57 Aquarellzeichnungen Kampftechniken des späten Mittelalters dar. Der Inhalt umfasst den Kampf in Rüstung, ohne Rüstung und zu Pferd, und zwar mit verschiedenen Waffen. Es ist Teil einer Sammlung von Dokumenten aus Süddeutschland ab dem letzten Drittel des 15. Jahrhundert.


Anonym, [Solothurner Fechtbuch], Anfang des 16. Jahrhunderts [1506-1514], Zentralbibliothek Solothurn, S 554.

Das Dokument

Die Handschrift im Format 195 x 145 mm enthält auf 30 Blättern 57 aquarellierte Federzeichnungen. Die Wasserzeichen datieren das Papier auf die Zeit zwischen 1506 und 1514. Der Einband, der aus mit Leder überzogenen Holzplatten besteht, ist original erhalten. Das ikonographische Programm scheint vollständig zu sein, das untere Drittel der Blätter ist hingegen leer: Hier sollten ursprünglich Kommentare zu den Bildern stehen, die aber nie verfasst wurden.

Wiederentdeckung und (gefälschte) Besitzvermerke

Das Manuskript wurde 1884 beim Abriss eines Hauses in Solothurn unter den auf dem Dachboden aufbewahrten Büchern entdeckt. Der Bischof von Basel, Friedrich Fiala, Gründer der Historischen Gesellschaft zu Solothurn, berichtet in den «Analecta Historica» (XVIII, 1884, fol. 250r-258v) in einer kurzen Notiz von der Entdeckung der Handschrift:

«Vor wenigen Wochen wurde auf dem Estrich eines Hauses hiesiger Stadt unter alten, staubigen Büchern ein Bilderbuch aus dem 15. Jahrhundert aufgefunden, das zur Veranschaulichung des Gottesgerichtskampfes grosses Interesse bietet.»

Die fehlerhafte Datierung des Manuskripts durch Bischof Fiala lässt sich durch eine Anmerkung auf dem ersten Blatt der Handschrift erklären. Einer der Besitzer des Fechtbuches hat hier einen gefälschten Besitzervermerk eingesetzt, wahrscheinlich um dem Buch einen grösseren Verkaufswert zu sichern. Die etwas ungeschickte Schreibweise soll einen spätmittelalterlichen Eindruck vermitteln.

«Anno 1423 Apprellen den 6.: Ist mihr das buch von meinem Herr Schwager Hans von Adelsburg, Herr zu Scheinfels, verehret worden. Petter von Wehlenmer aus Buchholder.»

Die zwei anderen Besitzervermerke sind authentisch und verweisen auf zwei Bürger Solothurns: der erste Eintrag stammt vom Maler Karl Anton Kieffer (1665-1725), der andere vom Koch und Konditor Urs Victor Oberlin (1747-1818):

«Dieses Buoch geherdet jetzund mir Carly Anthoni Kieffer, Burger und Moller in Solothurn, 1689.»

«Ex libris Victoris Oberli, 1775.»

Für das 17. Jahrhundert ist also die Präsenz des Bandes in Solothurn gesichert, wahrscheinlich befand es sich jedoch schon im 16. Jahrhundert in der Stadt. Fechtpraktiken als solche, darunter Fechtschulen und Kampfwettbewerbe, sind seit dem 15. Jahrhundert in Solothurn belegt.

Ein Fechtbuch Paulus Kals? 

Fechtbücher bilden eine grössere Gattung, die persönliche Notizen von Fechtern, Meisterbücher, Widmungsschriften oder Sammlungen umfasst. Die ersten Beispiele stammen aus dem 14. Jahrhundert; eine weite Verbreitung erfährt die Gattung während des 15. Jahrhunderts. Mit der Erfindung des Buchdrucks werden Fechtbücher in allen Volkssprachen veröffentlicht. Das Korpus überlieferter Werke bis zum Ende des 16. Jahrhunderts zählt mehr als 200 Werke.

Das Solothurner Fechtbuch gehört zur Untergattung der sogenannten kommentierten Bildbücher. Das Wissen wird hier hauptsächlich durch das Medium Bild vermittelt: Zeichnungen beanspruchen üblicherweise zwei Drittel einer Seite und werden durch kurz gefasste Kommentare ergänzt. Beim Solothurner Fechtbuch fehlen diese Kommentare; die Handschrift blieb unvollendet.

Der Band ist in Beziehung mit einer Reihe von Handschriften zu setzen, die der deutsche Fechtmeister Paulus Kal verfasste. Paulus Kal stand von 1440 bis 1449 im Dienst des Wittelsbacher Pfalzgrafen Ludwig IV., dann wechselte er 1450 zum Hof von Herzog Ludwig IX. von Bayern, genannt der Reiche, wo er bis 1465 blieb. Ab 1480 diente Paulus Kal schliesslich Erzherzog Sigismund von Habsburg in Österreich und Tirol. Nachhaltige Berühmtheit erlangte er für seine Niederschrift der Werke von Fechtmeistern, die dem von Johannes Liechtenauer gegründeten Hauptstrang der germanischen Fechttradition folgten.

Zwei Werke von der Hand Paulus Kals sind bekannt. Das erste ist in München, das zweite in Wien aufbewahrt: München, Bayerische Staatsbibliothek, Cgm 1507 und Bologna, Biblioteca Universitaria, MS 1825. Auch ein Meisterbuch ist überliefert: Wien, Kunsthistorisches Museum, KK5126. Vom Wiener Exemplar sind drei vollständige oder fragmentarische und abgekürzte Kopien mit Sicherheit überliefert, darunter das Solothurner Fechtbuch, das nach dem Tod von Meister Kal verfasst wurde.

Kommentar

Das Fechtbuch enthält die Beschreibung zahlreicher Kampftechniken und ist in sieben Teile gegliedert, die verschiedene Kampfarten beschreiben.

1r – 11v                Kampf zu Pferd 
12r – 28v              Kampf in Rüstung zu Fuss 
30r – 36r              Gerichtskampf mit Streitkolben und langem Schild
50v – 55r              Kampf ohne Rüstung mit Dolch 
55v – 69r              Ringen

Diese auf den ersten Blick etwas heterogen scheinende Liste ist darauf ausgerichtet, eine Vielfalt an Techniken zu beschreiben, die das Interesse des Adels wecken können. Mit ihren Fechtbüchern versuchten Fechtmeister in erster Linie in den Dienst der Fürsten zu gelangen. Wegen ihrer Stellung und Aufgaben in der Gesellschaft meisterten Fürsten üblicherweise die Kampfkunst. Mit den hier beschriebenen Kampfarten, z. B. mit dem Gerichtskampf, waren sie jedoch weniger vertraut.

Obwohl von den kirchlichen Instanzen und von den meisten weltlichen Obrigkeiten verboten, wurden solche Zweikämpfe – auch „Rechtsduelle“ genannt – ausnahmsweise noch im 15. Jahrhundert durchgeführt. Paulus Kal ist einer der seltenen Autoren, die sowohl die Formen solcher Rechtsduelle als auch die Pflichten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erläutern. Er schildert die Zweikämpfe zwischen einem Mann und einer Frau, zwischen zwei Bürgern mit Streitkolben und Langschild oder zwischen voll gerüsteten Rittern.

Das Solothurner Fechtbuch weist zwei weitere Merkmale auf. Erstens beschreibt es Waffen, die spezifisch für ritterliche Spiele zu Fuss gedacht waren. Gleicht die im Buch gezeigte Waffe auf den ersten Blick zwar einem Schwert, ist sie jedoch wie eine Lanze konzipiert, mit einem langen Schaft und einer Scheibe zum Schutz der vorgezogenen Hand des Trägers. Sie erlaubt zwar keine Hiebschläge, erleichtert aber Stossschläge und das Durchstechen des Rüstungsschutzes.

Die zweite Besonderheit ist die Abbildung von Waffen, die für Wettbewerbe gedacht sind, wie das Solothurner Schwert, das in der Ausstellung «Alarm!» im Museum Altes Zeughaus zu sehen ist. Die Klinge solcher Schwerter hat keine Schneide und ihre Spitze ist löffelartig geformt. Damit wird das Risiko von Verletzungen gemindert. An der Klingenbasis weisen solche Schwerter zudem eine Art Schild auf, der die Finger des Kämpfers schützt und auch die Stabilität dieser mit einer biegsamen Klinge ausgestatten Waffen garantiert.

Bibliografie

  • Daniel Jaquet: Combattre au Moyen Âge. Paris 2017.
  • Rainer Leng u. a.: Katalog der deutschsprachigen illustrierten Handschriften des Mittelalters. Bd. 4/2, Heft 1/2:38: Fecht- und Ringbücher. München 2008, S. 57 (38.3.7).
  • Charles Studer: Solothurner Fechtbuch. Solothurn 1988.

Impressum

Redaktion und Übersetzung: Daniel Jaquet und Fabrice Flückiger. Wir bedanken uns bei der Zentralbibliothek Solothurn für die Erlaubnis, die Abbildungen zu reproduzieren. Dieser Inhalt wird in Verbindung mit der Ausstellung «Alarm!» im Museum Altes Zeughaus in Solothurn (15.10.22-28.5.2023) veröffentlicht.

Das erste Inventar eines schweizer Zeughaus (1415)

Für Basel ist ein Zeughaus seit 1361 belegt. Städtische Waffen, d.h. Feuerwaffen, Waffen der Stadtwache oder Waffen zur Ergänzung der persönlichen Ausrüstung der Einwohner, werden im Zeughaus gelagert. Stadtbürger bewahren zu Hause nur Helm, Rüstung, Schwert und Pike auf. Ein Inventar aus dem Jahr 1415 erfasst die Waffen und Ausrüstungen des Basler Zeughauses.


Zeughausinventar, 1415, Staatsarchiv des Kantons Basel-Stadt.

Zeughäuser in Schweizer Städten

Basel ist eine der ersten Schweizer Städte, die über ein spezifisch zur Waffenlagerung errichtetes Gebäude verfügt: das Zeughaus ist seit 1361 nachgewiesen. Städtische Zeughäuser sind eine relativ späte Erscheinung im Stadtbild: Viele werden im Spätmittelalter in der Folge der allgemeinen Verbreitung der Feuerwaffen gebaut. Die meisten Schweizer Zeughäuser entstehen im Laufe des 16. oder sogar des 17. Jh. – so stammt das Solothurner Zeughaus, das die Ausstellung «Alarm!» beherbergt, aus dem Jahre 1609.

In Basel wird um 1430 ein zweites Zeughaus errichtet. Ein Inventar aus dem späten 16. Jh. unterscheidet deshalb zwischen Waffen, die im «grossen», und solche, die im «kleinen» Zeughaus aufbewahrt werden. 1775 beschädigt ein Stadtbrand beide Gebäude schwer, sie werden Ende des 18. Jahrhundert wieder aufgebaut. Vor dem Bau der Zeughäuser wurden Waffen in militärischen Bauten gelagert, z. B. in Festungen, wofür Inventare schon im 14. Jh. belegt sind. Einige Schweizer Städte lagerten ihre Waffen in Mauertürmen oder in umgewandelten Gebäuden. Dies war z. B. in Fribourg, Bern oder Zürich der Fall.

Das Dokument

Das Basler Inventar ist das älteste überlieferte Inventar eines Schweizer Zeughauses. Es erfasst auf systematischer Weise Waffen und Ausrüstungen, die im Basler Zeughaus aufbewahrt sind. Eine solch detaillierte Erfassung bleibt für den Anfang des 15. Jh. äusserst selten. Meistens kann die militärische Ausrüstung einer Truppe, einer Festung oder eines Hofes nur durch Buchhaltungsbelege, unvollständige Listen oder normative Dokumente rekonstruiert werden.

Das Dokument zählt vierzig Blätter. Der Text wurde von zwei verschiedenen Händen auf zu einem Heft gefalteten Papier geschrieben. Die erste Hand hat den grössten Teil des Dokuments (neun Seiten) und auch das hier beschriebene Inventar von 1415 verfasst. Die zweite Hand hat die Redaktion um 1445 auf drei Seiten weitergeführt. Die Arbeit blieb jedoch unvollendet: nur ein Drittel der Blätter ist beschriftet.

Edition (Auszüge)

[1r] Der statt zúg es sye búchssen armbrust etc. inn oder usserthalb der statt in geben uff mittwuch noch purificationis Marie anno etc. iiii und xv jor [6. Februar 1415]

[2r] Des jares da man zalte von Cristis gebúrte viertzehenhundert und fúnfzehen jare uf mittwuoch nach unser lieben frowen tag der liechtmesse, ist der stette ze Basel gezúg von búhsen, armbresten buhsenphulffer, harnasch und aller ander gezúg und sachen, so darzue gehört, er sie in der stadt Basel und in den ussern geslossen zuo Liestal, ze Waldemburg, ze Olten und ze Homberg von den vieren, so in der stadt Basel von rate und meister darüber gesetzt sint mit nammen Henman von Leymen, Peter Nellen dem messersmide, Engelfrid Scherrer und Peter Kuoffer und von  den vögten und amptlúten der egenanten slossen als in dieselben viere in der stadt Basel und die amptlúte in den slossen zú disen ziten eigentlich besehen und gezalt hand und den nemlich als daz hienach mit underscheidung gelútert ist verschriben geben habent.

Item des ersten in der stadt Basel Item im werghus viii kúpferin búhsen úf wägenen
Item ix ysenen búhsen úf wagenen
Item uof gerústen xlii búhsen
Item im ratehuse lxviii stabbúhssen
Item xxvii grosser tertzschen
Item xliiii schilte
Item xxii ungehúter tertschen
Item v ungehúter schilte

Kommentar

Das im Jahr 1415 erstellte Inventar des Basler Zeughauses ist beeindruckend! Es erwähnt 250 Rüstungen und 164 Kettenhemde; 324 Armbrüste und deren 500 Spannkurbeln; 250 Ersatzbogen und mehr als 6 000 Armbrustbolzen; 83 Schilder und 62 Piken; 8 Kanonen aus Bronze, 9 aus Schmiedeeisen und 68 Handbüchsen; 25 Zentner Pulver, 36 Fässer Salpeter und mehrere Schwefelsäcke.

Die vielen technischen Begriffe liefern wertvolle Informationen zu den Waffentypen, zur Anzahl der Waffen und zu deren Gebrauch. So sind z. B. Pfeilbogen um 1415 noch in Gebrauch, sie sind jedoch zweitrangig geworden und dienen nur als Zusatzwaffe zu den moderneren Armbrüsten und Handbüchsen. Das Dokument enthält auch genaue Angaben zu den Mengen an Schwefel und Salpeter, die für die Herstellung von Pulver benötigt werden.

Die ausführlichsten Beschreibungen betreffen Feuerwaffen. Mehrere Kanonen aus Eisen oder Kupfer werden aufgezählt, einige davon sind auf einem Laufwagen montiert. Tragbare Feuerwaffen werden mittels bisweilen schwer zu interpretierenden Begriffen bezeichnet. Das Wort springbuhssen verweist z. B. auf eine Schleuderwaffe (mittelhochdeutsch: springal). Es handelt sich demnach wahrscheinlich um eine Feuerwaffe, dessen Geschoss mittels einer Explosion aus dem Lauf geschleudert wird. Die 270 buhssensteinen sind ähnliche Waffen, die zur Kategorie der «primitiven» Feuerwaffen gehören: Sie schiessen noch steinerne Munition ab, obwohl sich im Laufe des 15. Jh. Metallmunitionen durchgesetzt haben. Mehrere für die Aufbewahrung in den Privathäusern zu sperrige Hieb-, Stich- und Schutzwaffen sind auch aufgezählt, wie Piken (spiss) oder Targen (tertzschen) – eine Art von Schild. Auch erwähnt werden zeremonielle Waffen, wie das Richtschwert. Das Inventar zählt schliesslich auch Verteidigungswaffen auf, die wahrscheinlich für den Gebrauch durch die Stadtwache bestimmt waren, sowie Beutestücke aus den Basler Kriegszügen.

Bibliografie

  • Eduard A. Gessler: Ein Basler Zeughausinventar von 1415, in: Anzeiger für schweizerische Altertumskunde 12 (1910), S. 229-234.

Impressum

Redaktion und Übersetzung: Daniel Jaquet und Fabrice Flückiger. Die Transkription des Inventars von 1415 ist der Edition von Eduard Gessler entnommen und wurde von Daniel Jaquet revidiert. Wir bedanken uns beim Staatsarchiv des Kantons Basel-Stadt für die Erlaubnis, die Abbildung zu reproduzieren. Dieser Inhalt wird in Verbindung mit der temporären Ausstellung «Alarm!» im Museum Altes Zeughaus in Solothurn (15.10.22-29.05.23) veröffentlicht.

Die Fribourger Musterung (1439)

Bei Musterungen werden waffentragende Stadteinwohner registriert, sei es bei Hauskontrollen oder bei Beginn einer militärischen Expedition. Dieses aus dem Jahr 1439 stammende Dokument zählt Fribourger Soldaten auf, die im Kontext der Bedrohung durch die «Schinder» oder «Armagnaken» (marodierende Söldnerbanden) nach Basel ziehen sollten.


Musterung der Banner vom Burgquartier und von der Neustadt, 1439 (Staatsarchiv Freibourg, Kriegsachen).

Das Dokument

Das Musterungsdokument wurde auf einem der Länge nach gefalteten und zu einem Heft gebundenen Papier redigiert und zählt vier Blätter. Zwei Listen bilden den eigentlichen Text: Die erste zählt Mitglieder der Fribourger Schiessgesellschaften auf, die sich am 20. März 1439 nach Basel begeben. Hier sind die Namen der Kämpfer nach den Waffen geordnet, die sie tragen: Armbrust, Bogen oder Handfeuerwaffe.

Eine zweite, etwas ungeordnete Liste zählt die Einwohner der «Banner» des Burgquartiers und der Neustadt auf – «Banner» ist hier der in Fribourg übliche administrative Begriff, um ein Stadtviertel mit den angrenzenden Dörfern zu bezeichnen. Diese Liste zählt 108 Namen, darunter mehrere Fribourger Familiennamen. Neben den Namen gezeichnete Piktogramme geben an, welche Waffe der Kämpfer trägt: zu erkennen sind 30 Armbrustschützen, 8 Handbüchsenträger, 50 Bogenschützen und 5 Hellebardiere. Nur bei 15 Namen fehlt das ihrer Waffengattung entsprechende Piktogramm.

Die Musterung von 1439 weist eine für Dokumente aus dem Fribourger Archiv nicht unübliche Sprachmischung auf: Latein, Französisch und Deutsch:

Item primo per Jordant
[secundo] Chapusat Johan          Herhart Friess (o)
Bontens                                              Hensly Múller
Gueser                                                Willy Semans
Johan Rachat                                     Uelly Moeris
Peter Morel                                       der jung Pormond
Johan Poset                                       Uelly Stoebis (o)
Nico Cular                                           Hendricht Weber
Hensly Bindo                                     per Farysey
                                                               per Curtion
Uelly Amina                                       Rychart Muotz
Peter Kess (o)                                   Marmet Kess
Hensly Filing (o)                               Michel Krumo (o)
Grosso Nichil                                     Uelly von Hermisperg
                                                               Gylyquinii
[rature]
Antheno Stoss                                  Jecly Wullo (o)
so cy Rey                                            Juettez Hoffer
                                                               Jacob Heimo (o)
Hans Trechan                                    Jacob Retz das scherer (o)
Aemo Dorey                                      Nico Bochart (o)
Uelly Lamprech                                Jacob Zengly (o)
Jo Hensly Arly (o)                            Rolet Rueoschi
Hensly Getias (o)                             Antheno Chapat
Uelly Winchler                                  Kuono Fúgly der jung (o)
Hans Herting                                     Hensly Golperg
des bad knecht (o)                          Jaquy Wiber
Johan Baltzo (o)                               Jacob Louper (o)
Clewy Louper                                    Johan Bozel (o)
Peter Heinrich                                  [rature]
                                                               Antheno Cede
Jacob Hapo                                        Johan Loy
Ruoff Rotring (o)                             Jaquet Berner (o)
Hensly Fúgilli (o)                              Johan Cottye

Musterung der Banner vom Burgquartier und von der Neustadt, 1439 (Staatsarchiv Freibourg, Kriegsachen).

Kommentar

Dieses Musterungsdokument listet die Einwohner auf, die sich mit ihren Waffen zur Truppenschau einfinden. Diese findet üblicherweise vor dem Aufbruch zu einer militärischen Expedition statt. Das Dokument dient auch als Kontrollliste bei der Auszahlung des Soldes. Eine andere Form von Musterungsdokumenten sind die Inventare, die durch städtische Beamte erstellt werden, wenn sie Hausbesuche durchführen, um die von den Einwohnerinnen und Einwohnern in ihren Häusern aufbewahrte Ausrüstung zu kontrollieren.

Daten und Zielort der Expedition sind vermerkt, zu ihrem Auslöser gibt das Dokument aber keine Angaben. Das ist nicht weiter erstaunlich, da solche Dokumente normalerweise kurzgefasst sind und keine Informationen zum Kontext ihrer Entstehung geben. Ein Eintrag im Fribourger Archiv gibt jedoch Auskunft: Hier wird eine Reise erwähnt, die der Schultheiss Wilhelm Felga, der höchste Amtsträger der Stadt, nach Basel unternommen hat, um sich mit den Verbündeten der Stadt über die von den «Schindern» ausgehende Bedrohung auszutauschen:

Item an mein Herr Wilhelm Felga, Ritter, und an Jacob von Englisberg, gereist nach Basel auf Bitte von denen von Basel, um mit den Botschaftern von Bern, Zürich und Solothurn über die Sache mit den «Schindern» zu verhandeln.

Seckelmeisterrechnungen, 1439 (Staatsarchiv Freibourg).

Die «Schinder» oder «Armagnaken» sind Söldner, die nach dem Frieden von Arras (1435) und dem Ende des Krieges zwischen Armagnacs und Bourguignons arbeitslos wurden. Die Landschaft plündernd und die Städte belagernd, um aus ihnen Geld zu erpressen, trieben diese bewaffneten Banden 1438/1439 in Lothringen und in der Franche-Comté ihr Unwesen. Auch wenn die «Schinder» Basel schliesslich nicht angegriffen haben, ist der in der Musterung erwähnte Einsatz sicher Teil der Massnahmen, die Schweizer Städte unternahmen, um sich gegen die plündernden Söldnerhaufen zu schützen.

Bibliografie

  • Roberto Biolzi: Avec le fer et la flamme. La guerre entre la Savoie et Fribourg, 1447-1448. Lausanne 2009 (Cahiers lausannois d’histoire médiévale 49).
  • Joseph de Fréminville: Les Écorcheurs en Bourgogne (1435-1445). Étude sur les compagnies franches au XVe siècle. Dijon 1887.
  • Heinrich Witte: Die Armagnaken im Elsass, 1439-1445, Strassburg 1890.

Inhaltsbezogener Beitrag in diesem Blog

Daniel Jaquet, “A lazy secretary found an innovative way to do his (boring) job – Fribourg, 1439,” in Martial Culture in Medieval Town, 25/03/2019.

Impressum

Redaktion und Übersetzung: Daniel Jaquet, Mathijs Roelofsen und Fabrice Flückiger. Wir bedanken uns beim Staatsarchiv Freibourg für die Erlaubnis, die Abbildungen zu reproduzieren für die Freigabe der Bildnutzung. Dieser Inhalt wird in Verbindung mit der Ausstellung «Alarm!» im Museum Altes Zeughaus in Solothurn (15.10.22-28.5.2023) veröffentlicht.

Hirsebreifahrt (1456/1576)

Die «Hirsebreifahrt» geht aus einer Wette zwischen Zürich und Strassburg hervor: Wären im Ernstfall die Zürcher imstande, ihren Verbündeten innerhalb von 24 Stunden zu Hilfe zu eilen? 1456 reist eine Gruppe Zürcher Bürger per Schiff nach Strassburg, um an einem Schiesswettbewerb teilzunehmen. Auf ihrer Reise nehmen die Zürcher einen Topf voll Hirsebrei mit, der noch…

Darstellung der Hirsebreifahrt von Conrad Werdmüller (1819-1892), Neujahrsblatt der Stadtbibliothek Zürich, 1906.

Die Dokumente

Der berühmte Dichter Johann Fischart (1546-1591) veröffentlicht 1577 ein 1’174 Verse zählendes Gedicht zur Zürcher Leistung von 1576 mit dem Titel Das Glückhafft Schiff von Zürich. Der vollständige Text ist frei auf der Webseite der Deutschen Digitalen Bibliothek zugänglich. Hier einige Auszüge:

Wie im sommer neulich vergangen
Von Zürch ein Gsellig Burgerschafft
Mit gutem glück und manneskraft
Gen Strassburg auf das schiessen fuhr
Da sie all freüntlichkeit erfuhr […]

Umb zehen uhr; da sah man stehn
Sehr vil volcks auff der Reinbruck schön,
Zu sehen dise waghafft gsellen,
Wie auff dem Rein sie daher schnellen,
Und verrichten eine solche that,
Die inn vil jaren niemandt that,
Damit sie solches iren kinden,
Wan sies nicht glaubten, auch verkündten,
Und dabei ihnen zeygten an,
Wie küne arbeyt alles kan.
Als sie das volck nun allda sah
Durch die Bruck faren also gah,
Als ob ein pfeil flüg von dem bogen,
Oder ein sperwer wer entflogen,
Da rüfft es sie gantz freüdig an,
«Der Mächtig Got leyt sie fort an!»
Der inen so weht geholfen hat,
Der helfe in weiter zu der Statt.
Ein solchen muot will Gott den geben. […]

Ich aber hab ein Glückschiff beschriben
Welchs das Glück selber hat getriben
Von dem man sagen würd allweil
Strasburg von Zürch ligt treisig meil.
Himit schüz Got die Aidgnosschaft
Und ire libe nachbarschaft

Johann Fischart, Das Glückhafft Schiff von Zürich, 1577.

Kommentar

Um nach Strasbourg zu gelangen, folgen die Zürcher auf ihrem Schiff der Limmat, der Aare und dem Rhein; am Ufer des Rheingiessens, ein 1874 zugefüllter Flussarm des Rheins, legen sie beim Krutenauviertel an. Ihre Errungenschaft ist es, an einem einzigen Tag eine Reise gemeistert zu haben, die normalerweise drei beanspruchte. Der Hirsebrei wurde in einem 140 Pfund schweren Kochtopf transportiert, der vor dem Aufbruch in erhitzten Sand gepackt worden war. Am Ziel ist das Mahl noch warm und zeugt von der Zügigkeit der Zürcher. Die «Hirsebreifahrt» wird schon ab dem 16. Jahrhundert Gegenstand von Gedenkfeiern, die auch an die Freundschaft zwischen den beiden Städten erinnern sollen. 1576 wird Strasbourg in nur 22 Stunden erreicht, und auch im 18. und 19. Jahrhundert wird die Reise mehrmals unternommen. Seit 1946 finden Reise und Kommemoration alle zehn Jahre statt.

Darstellung der Hirsebreifahrt, kolorierter Stich von H. Meyer, 1797, Zentralbibliothek Zürich

Neben dem oben zitierten Gedicht Johann Fischarts finden sich Spuren der Hirsebreifahrt von 1576 in verschiedenen Chroniken und auch in privaten Dokumenten. Der Stadtarzt Georg Keller, einer der 54 Bürger Zürichs, die bei der Fahrt dabei waren, hat einen Bericht geschrieben, der den berühmten Vers bestätigt, in dem Fischart erzählt, die Strassburger hätten sich am Hirsebrei die Lippen verbrannt:

Als wir nun ze tisch gesessen, hat man auch den hirshafen dahin getragen und hat in der diener uf des ammeisters stuben ufgetan und in kleine blättli angericht und allenthalben uf die tisch usgeteilt, welcher noch so warm gewesen ist, dass er einen an die lefzen (Lippen) gebrennt hat.

Die Zürcher Leistung hat auch Spuren in der materiellen Kultur hinterlassen. Zu erwähnen wäre der 1884 erbaute Zürcher Brunnen in Strassburg oder der Fusspokal des Zürcher Goldschmieds Abraham Gessner. Diesen Pokal hat Gessner infolge seiner Teilnahme an der Gedenkfahrt von 1576 erschaffen. In der Sammlung des Musée d’Histoire in Strassburg befinden sich die Fragmente des Kochtopfs, der bei der Gedenkfahrt von 1576 benutzt worden sein soll. Überliefert sind auch viele Gebäckformen, die die Zürcher Tat zelebrieren. Einige dieser Objekte können in der Ausstellung „Alarm!“ im Museum Altes Zeughaus in Solothurn betrachtet werden.

Bibliografie

Impressum

Redaktion und Übersetzung: Daniel Jaquet und Fabrice Flückiger. Dieser Inhalt wird in Verbindung mit der Ausstellung «Alarm!» im Museum Altes Zeughaus in Solothurn (15.10.22-28.5.2023) veröffentlicht.

Eid der Schuhmacher von Solothurn (1483)

Wie in anderen Städten spielen in Solothurn Zünfte eine zentrale Rolle im politischen und sozialen Leben. Dieses Dokument aus dem Jahr 1483 zeugt vom Eid, der ein zukünftiger Meister ablegen muss, um in die Schuhmacherzunft aufgenommen zu werden. Der Text erwähnt insbesondere die Pflicht, eigene Waffen und Rüstung (gwer unnd harnisch) zu besitzen und instand…


Ordnung der Schuhmacherzunft, 1483, Staatsarchiv Solothurn.

Das Dokument

Das Dokument ist auf den 26. Dezember 1483 datiert. Es wurde mit Tinte auf einem Pergament redigiert, das sechsmal gefaltet wurde, um ein Heft im Format 155 x 225 mm zu bilden. Die gesamte Handschrift handelt von der Solothurner Schuhmacherzunft und von ihren Satzungen.

Edition (Auszüge)

Die heimligkeyt unnd satzungenn der zunffte zu den schuomachernn zuo Soloturnn.

Sant Stepffans tag [26. Dezember 1483].

In der namen der heilig hochen einigen Gottheit und unzerteilen dryfaltigkeit, Got vatters, suon unnd heilliger geist.

Uff donstag, do was des heilgen himelfursten unnd marter sant Stepffans tag des jars, als man zalt nach der gepurt Cristi, unsers herrenn, tusendt vierhundert achzig unnd dru jar, ist ze wussen, das all meister der schuomacherzunpfft, so disen brieff sehen, lesen oder hoeren lesen, diese satzung und ordnung, so von alter har loblichenn und erlich gehalten ist, unnd nun furhin gehalten sol werden, wie hernach geschriben stat:

[1] Dem ersten, das jetlicher meister so sin truw geben uff sant Stepffans tag in den Wienach fyrtagen, was unnder unnsren meistrenn geredt wirt, das ze verschwigenn gehoert, nienen usstragen noch sagen, by derselben truw. Denn wo das fintlich unnd offenbar wurde, das jemand waere, reden oder geschaehen sachen usser unser geselschafft usstruoge, der unser hanndtwerck tribt unnd zunpft hat, den hand unser meister ze buossen umb ein pfund an gnad. […]

[3] ltem, wöllicher schuomacher, der fromm, biderb unnd eerlich ist, ouch brieff unnd sigell von sinen herrenn unnd obernn bringt, das er fromm vatter unnd muotter habe, ouch eelich gebornn, dem soll man die zunnfft lychen; er sol ouch vorhin unnd ee der statt burger sin. Unnd begaert er, das man im die zunfft unnd heimlygkeyt lychenn soelle, dem sol man sy lychen unnd minen meistern allso bar gebenn unnd ussrichttenn achtt guldin in die buochssen, denne achtt lod guotts syllber, drú pfund wachs an die kertzenn unnd zwey pfund gällts minen meisternn zuo vertrinckenn; unnd darby unnser stattburger ze werdenn, wie ob statt, ouch sin gwer unnd harnisch ze habenn, wie ander meister. Unnd woelcher innerthalb der statt unnd rindtmuren ist, der die zunfft und heimlichkeyt von minen meistern empfachen wil, sol man im die zunfft lychen wie von allter har. […]

[4] […] ltem, all die frevell unnd buossen, so und er unsren meistren, die moegennt unnser meister wol richtenn, die doby sindt in derselben úrti. Ist es beider partyenn willenn, die den stoss mit einandren hannd, und hat dhein zunfftmeister daruber nit ze richten, ussgenomen messerzuckenn unnd bluottruns unnd trostung bricht; das soll nieman richtenn, denn in einem gemeinen bott.

Kommentar

Eidleistungen nehmen im Leben der Stadtbewohner einen zentralen Platz ein. Ab dem 14. Altersjahr schwören Männer, ihrer Stadt zu dienen und deren Gesetze einzuhalten. Die Pflichten, die aus diesem Versprechen entstehen, bilden das Gegenstück zu den Rechten und Privilegien, die ein Leben innerhalb der Stadtmauern garantiert. In vielen Städten wird der Bürgereid jedes Jahr neu abgelegt.

Auch in den Zünften wird ein Eid geleistet: Der hier vorgestellte «Eid der Schuhmacher» ist ein normativer Text, der die Satzungen der Zunft bestimmt, als Referenz bei der Schlichtung von Konflikten dient, verbotene Verhalten auflistet und auch die Bussgelder angibt, die verschiedene Vergehen bestrafen. Mitglieder der Zunft schwören, die hier enthaltenen Regelungen einzuhalten. Der Eid wird jedes Jahr neu abgelegt: alle Zunftmitglieder haben den Text am Stephanstag (26. Dezember), dem Fest des Zunftheiligen, «zu lesen oder zu hören».

Der Text liefert zudem wichtige Informationen zur militärischen Kultur in der Stadt und zur Rolle der Zünfte in diesem Bereich. So lernt man hier, dass ein zukünftiges Mitglied das Bürgerrecht erworben haben muss und demnach Waffen und Rüstung vorweisen und instand halten soll (gwer und harnisch). In der Tat ist die Kontrolle der Ausrüstung Sache der Zunft, die bei Nichterfüllung der militärischen Pflichten zur Rechenschaft gezogen werden kann. Auch wird im Dokument festgehalten, dass einfache Schläge oder Prellungen (stoss mit einandren hannd) durch eine informelle Vereinbarung geregelt oder von einem Zunftoberen geschlichtet werden können. Ein Messer ziehen (messerzuckenn), Blut vergiessen (bluottruns) und den Frieden brechen (trostung bricht) sind hingegen Sache der Obrigkeit.

Bibliografie

  • Gotthold Appenzeller: Das Solothurnische Zunftwesen, in: Jahrbuch für solothurnische Geschichte 5 (1932), S. 1-136.
  • Sabine von Heusinger: Die Zunft im Mittelalter. Zur Verflechtung von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in Strassburg. Stuttgart 2009.
  • Mandate, Verordnungen, Satzungen des Standes Solothurn von 1435 bis 1604 (= SSRQ SO I/2), hg. von Charles Studer, Aarau 1987, S. 77-80.

Impressum

Redaktion und Übersetzung: Daniel Jaquet und Fabrice Flückiger. Wir bedanken uns beim Staatsarchiv Solothurn für die Erlaubnis, die Abbildungen zu reproduzieren. Dieser Inhalt wird in Verbindung mit der Ausstellung «Alarm!» im Museum Altes Zeughaus in Solothurn (15.10.22-28.05.23) veröffentlicht.

Figurenbrünnen

Figurenbrunnen und ihre farbenfrohen Standbilder werden oft als Schweizer Besonderheit der Renaissancezeit angesehen (dabei gibt es durchaus Beispiele solcher Brunnen ausserhalb der Alten Eidgenossenschaft). Diese Brunnen sind einerseits Orte des gesellschaftlichen Lebens, da sie eine zentrale Rolle in der Wasserversorgung der Stadt spielen; andererseits sind Brunnen symbolische Orte, die der Inszenierung der städtischen Obrigkeit und…


Die Symbolik der Brunnen

Figurenbrunnen bilden manchmal ein Ensemble, das entlang den Gassen und auf den Plätzen einer Stadt ein symbolisches Programm entwickelt. Das ist z. B. in Bern der Fall, wo die Brunnen und ihre Bildnisse noch heute an die Tugenden der christlichen Obrigkeit erinnern sowie die Fähigkeit der Stadt darstellen, ihre Freiheiten zu schützen.

Dass solche Brunnen Symbole der städtischen Identität waren, beweist ihre Abbildung in Chroniken, wo sie auch die Identifizierung eines abgebildeten Ortes erleichtern. So findet sich z. B. der Weinmarktbrunnen von Luzern, 1481 durch Conrad Lux erbaut, in der Chronik Diebolds Schillings von 1513 wieder. Unter seiner Obhut empfängt der Rat eine bewaffnete Delegation aus Obwalden, die von Hauptmann Hans von Flüe angeführt wird. 1728 wurde dieser Brunnen durch Hans Georg Urban renoviert und neu gestaltet.

Dieser Artikel lädt ein, eine Auswahl von Schweizer Figurenbrunnen zu entdecken. Im Zusammenhang mit der Ausstellung «Alarm!» im Museum Altes Zeughaus wird den Solothurner Brunnen ein eigener Abschnitt gewidmet. Ein Umweg über Mulhouse soll daran erinnern, dass Figurenbrunnen nicht nur in der Schweiz zu finden sind.

Basel, der Sevogelbrunnen. Der Sevogelbrunnen befindet sich heute auf dem Martinskirchplatz, gegenüber dem Staatsarchiv des Kantons Basel-Stadt. Die von Hans Dobel skulptierte Figur hatte der Stadtrat 1530 in Auftrag gegeben, nachdem eine ältere Figur des Kriegers durch ein Hochwasser der Birsig zerstört worden war. Die heutige Farbgebung ist nicht original, da die Statue viermal übermalt wurde.
Die aktuelle Skulptur zeigt einen Krieger mit Schwert, Dolch und Schild. Der Name der Statue stammt aus dem Volksmund, der schon früh im bärtigen Recken Hauptmann Henman Sevogel, der 1444 in der Schlacht von Sankt Jakob fiel, erkennen wollte. Die ältere Figur, ein Werk des Bildhauers Martin Hoffmann, trug bereits diesen Namen. Sevogel hielt damals anstatt einer Halbarte den Stadtbanner in der Hand. Ursprünglich stand die Statue Henman Sevogels auf dem Marktplatz. 1888 wurde dieser Platz umgestaltet und dabei die Statue ins Magazin des Historischen Museums Basel eingelagert. Dort blieb sie elf Jahre lang, bis sie 1899 auf den Brunnen des Martinskirchplatzes aufgesetzt wurde. Grund dafür war offensichtlich der Wunsch der Stadtregierung, nach dem Umbau des Rathauses auch hier eine symbolische Figur im Renaissancestil zu errichten.

Bern, der Ryfflibrunnen. Die Brunnenfigur eines Hauptmannes der Armbrustschützen in der Aarbergergasse wurde 1545 durch Gesellen von Hans Gieng geschaffen. Das Schutztier Berns begleitet den Kriegsmann in der Gestalt eines kleinen Bären, der mit einer Steinschlossbüchse bewaffnet ist. Der heutige Name des Brunnens wurzelt in der Tradition, die im Standbild den legendären Schützen Ryffli sieht. Gemäss der Chronik von Konrad Justinger soll Ryffli nach der Schlacht bei Laupen Ritter Jordan III. von Burgistein erschossen haben. Der Ritter war während der Belagerung seiner Burg durch die Berner unvorsichtigerweise an einem Fenster erschienen und Ryffli nutzte die Gelegenheit, um ihn mit einem einzigen gezielten Schuss niederzustrecken. Als Vorbild für die Brunnenfigur wurde auch Hauptmann Anton Güder erwähnt, eine These, die sich jedoch nicht durchsetzen konnte.

Biel, der Vennerbrunnen. Der im Harnisch mit Schwert und Bieler Fahne auf dem Brunnenstock stehende Krieger stellt den Bieler Bannerträger dar. Dieser war im Mittelalter der Kommandant der Bieler Truppen und verwahrte auch die Schlüssel zum Zeughaus. Schon 1401 stand hier ein Brunnen, dessen hölzerne Trog 1546 Peter Pagan aus Nidau durch einen Steintrog ersetzte. 1557 erstellte Steinmetz Michel Wumard die Vennerfigur. Bereits beim Aufstellen des Standbildes mussten die ersten Reparaturarbeiten ausgeführt werden: Die Beine brachen ab und mussten mittels eiserner Beinschienen wieder an der Skulptur befestigt werden. 1835 ersetzte Joseph Menth den Brunnentrog erneut.

Freiburg, der Brunnen der Treue. Der Brunnen der Treue wurde 1557 erbaut. Das Standbild schuf Stephan Amann, die Säule konzipierte Hans Geiler. Die Statue stellt einen bewaffneten Mann dar, der einen vollständigen Kriegsharnisch trägt; die linke Hand ruht nahe dem Schwert, in der rechten hält er ein Banner. Wie bei mehreren Brunnen von Hans Geiler ziert einen Reigen von Engelchen, Amoren und Genies den oberen Teil der Säule. Das Standbild repräsentiert wahrscheinlich Graf Berchtold IV. von Zähringen, Gründer der Stadt Fribourg, in der Gestalt eines Bannermeisters. Der Bannermeister kann auch als Verkörperung der Treue gegenüber der Stadt und als Symbol der Bereitschaft, die städtischen Freiheiten zu schützen, interpretiert werden.

Mulhouse, der Stockbrunnen. Die aktuelle Skulptur ist eine Kopie des originalen Standbilds von 1572. Nachdem die Skulptur 1955 abgetragen wurde, stellte man sie erst 1993 wieder auf. Der Hellebardier symbolisiert die von den bürgerlichen Eliten verteidigte politische Autonomie der freien Städte im Elsass, in der Schweiz und in der Markgrafschaft Baden. Der Stockbrunnen übernimmt die Codes der Schweizer Brunnen und unterstreicht hiermit die kulturelle Nähe zwischen benachbarten Städten jenseits moderner Grenzkonzepte.

Neuenburg, der Vennerbrunnen. Der Vennerbrunnen wurde 1550 vom Bildhauer Laurent Perroud (Perrod) erschaffen, der für die Städte von La Neuveville und Porrentruy ähnliche Werke anfertigte. An der Kreuzung der Rue du Moulin und der Rue du Château nahm der Brunnen ursprünglich einen symbolischen Platz am Eingang der Stadt ein. Der Venner, oder Bannermeister, ist eine übliche Figur der visuellen Grammatik frühneuzeitlicher Städte; sie verkörpert den Willen einer Stadt, ihre Freiheiten zu schützen.

Pruntrut, der Schweizerbrunnen. Der Schweizerbrunnen ist der älteste Brunnen der Stadt Pruntrut und wurde 1558 vom Bildhauer Laurent Perroud (Perrod) erstellt. Sie zeigt einen Bannermeister, der die Standarte der Stadt trägt. An seinen Füssen steht ein Wildschwein, das Schutztier Pruntruts. Der Legende nach hatte ein rasendes Wildschwein die Stadtmauer mühelos mit einem Sprung überwunden und damit den Behörden gezeigt, dass die Stadt einen höheren Schutzwall benötigte.

Schaffhausen, Landsknechtbrunnen. Die Figur eines schwer bewaffneten Mannes, welche den grössten Schaffhauser Brunnen ziert, symbolisiert die Wehrhaftigkeit der Stadt und ihre Bereitschaft, ihre Freiheiten zu verteidigen. Das ursprüngliche Standbild stammt vom Bildhauer Jörg Dies, der es zwischen 1523 und 1524 gestaltet hat. Unter Jörg Dies‘ Werke finden sich mehrere Brunnenfiguren in Schaffhausen, darunter das Standbild des Mohrenbrunnen, das vermutlich den heiligen König Kaspar darstellt.

Zürich, der Stüssibrunnen. Dieser Brunnen befindet sich in einer Strasse der Zürcher Altstadt, die nach dem ehemaligen Bürgermeister Rudolf Stüssi benannt wurde. 1443 verlor Stüssi in der Schlacht bei St. Jakob das Leben während er die Sihlbrücke verteidigte. Die Bannermeisterfigur, die den Brunnenstock ziert, wird meistens als Standbild des im Kampf gefallenen Stüssi interpretiert. In der linken Hand hält die Figur einen Zweihänder, in der rechten das Zürcher Banner.

Die Brunnen von Solothurn

Fünf zwischen 1548 und 1588 erbaute Figurenbrunnen zieren die Gassen der Solothurner Altstadt. Sie werden durch Quellen im Norden der Stadt mit Wasser versorgt, welches aus ausgehölten Baumstämmen gefertigte Leitungen zu den Brunnen geführt wird. Die Brunnen sind authentische Kunstwerke, die von der entscheidenden Bedeutung der Wasserversorgung für das städtische Leben zeugen; die Standbilder, die deren Säulen zieren, verbildlichen die Tugenden der Stadt und dessen Regierung. Die städtische Obrigkeit hat Laurent Perroud, sein Sohn Jacques und Hans Gieng mit der Erschaffung dieser Werke beauftragt: alle drei waren spezialisierte Bildhauer aus Neuchâtel und Fribourg. Nehmen Sie sich nach dem Besuch der Ausstellung “Alarm!” etwas Zeit, um die Brunnen von Solothurn zu entdecken. Ganz in der Nähe des Museums wacht der Mauritiusbrunnen über den Zeughausplatz. Der St. Ursen-Brunnen (auch Fischbrunnen genannt) steht auf dem Marktplatz im Herzen der Altstadt. In der Hauptgasse, auf dem kleinen Platz, von dem aus sich die Pfisterngasse zum Friedhofplatz schlängelt, erwartet Sie der Gerechtigkeitsbrunnen. Etwas weiter steht der Georgs-Brunnen an der Kreuzung der Hauptgasse und des Staldens. Und wenn Sie den Stalden hinauf zum Friedhofsplatz gehen, finden Sie schliesslich den Samson-Brunnen.

Bibliografie

  • Benno Schubiger: Solothurns Stadtgestalt im Spätmittelalter. Versuch eines Überblicks anhand der schriftlichen Quellen, in: Solothurn. Beiträge zur Entwicklung der Stadt im Mittelalter, Zürich 1990, S. 265-286.
  • Benno Schubiger: Die Renaissance-Figurenbrunnen in Solothurn, in: Perystile OA, Bern 2003.
  • Pierre Bouffard u. René Creux, Brunnen. Spiegel der Schweiz, Genf 1973.
  • Die Kunstdenkmäler der Schweiz (Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte). Die Inhalte der Bände sind auf der eKDS-Datenbank abrufbar: https://ekds.ch/home/search.

Impressum

Redaktion und Übersetzung: Daniel Jaquet und Fabrice Flückiger Dieser Inhalt wird in Verbindung mit der Ausstellung «Alarm!» im Museum Altes Zeughaus in Solothurn (15.10.22-28.5.2023) veröffentlicht.

Bugnon Altarretabel (Hans Fries, 1505)

Das Bugnon-Altarbild wurde 1505 vom Fribourger Stadtmaler Hans Fries im Auftrag der Bruderschaft des Heiligen Geistes gemalt und sollte die Kapelle der Bruderschaft in der Kirche Saint-Nicolas schmücken. Auf der Aussenseite des linken Altarflügels ist eine wohlgeordnete Gesellschaft in einem für schweizerische Städte des Spätmittelalters typischen Stadtbild repräsentiert.


Hans Fries, das Bugnon-Retabel, 1505, Ölbindemittel und Tellervergoldung auf Fichtenholz, 162 x 75 x 7 cm (linker Flügel), 162 x 76 x 7 cm (rechter Flügel), Museum für Kunst und Geschichte Fribourg.

Der Maler

Hans Fries (1460-1523), Sohn des Fribourger Bäckers Erhard Fries, ist von 1488 bis 1511 Stadtmaler von Fribourg. Sein Handwerk lernt er in Bern bei Meister Heinrich Bichler und 1487 nimmt ihn die Basler «Zunft zum Himmel» (Zunft der Maler und Sattler) als Mitglied auf. Für die Stadt Fribourg malt er mehrere Werke, unter anderem das Altarbild vom Heiligen Antonius für die Barfüsserkirche (1506) oder das für das Rathaus bestimmte Jüngste Gericht (1501). Von 1503 bis 1509 ist Hans Fries auch Mitglied des Rats. Seine letzten Jahre verbringt er in Bern.

Der Auftraggeber

Auftraggeber des Altars ist die Bruderschaft des Heiligen Geistes, die ab 1264 belegt ist, jedoch wahrscheinlich früher gegründet wurde. Das 1505 gemalte Werk soll die Kapelle der Bruderschaft in der Kirche Saint-Nicolas zieren. Nach ihrer Gründung entwickelt sich die Bruderschaft des Heiligen Geistes zusehends zu einer mehr bürgerlich als religiös orientierten Institution und gleicht somit einer weiteren gemeindlichen Fürsorgeinstitution, dem Fribourger Spital. 1445 wird das Vermögen der Bruderschaft auf 20’000 Pfund geschätzt; nach dem Spital und dem Ritter Wilhelm Velga ist sie demnach der drittgrösste Steuerzahler der Stadt. Dieses Vermögen erlaubt der Bruderschaft als Bank zu fungieren, deren wichtigster Kunde die Stadt selbst ist. Sie ist aber auch in der Fürsorge tätig und verteilt Brot und Fleisch, insbesondere Schweinefleisch und Pökelspeck vor der Fastenzeit während der Fasnacht. Fehlt es an Fleisch, werden Geldstücke verteilt.

Das Werk

Vom Altarbild fehlen heute der Hauptteil und wahrscheinlich eine Predella, nur die beidseitig bemalten Flügel sind überliefert. Die Aussenseite des linken Flügels zeigt die Fürsorgetätigkeit der Bruderschaft des Heiligen Geistes in Fribourg, die Innenseite die Zerstreuung der Apostel; die Aussenseite des rechten Flügels zeigt die aus dem Fegefeuer geretteten Seelen und die Innenseite das Herabkommen des Heiligen Geistes auf die Apostel, die Maria umgeben, ein Ereignis, das besser als Pfingsten bekannt ist.

Da das ikonographische Programm unvollständig ist, können nur Mutmassungen über die Bedeutung der ursprünglichen Komposition gemacht werden. Inwiefern durch Öffnen und Schliessen der Flügel verschiedene Zusammenhänge zwischen Flügelbilder und Hauptbild vermittelt werden konnten, bleibt unbekannt. Auch die originalen Holzverrahmungen sind verloren, der aktuelle Rahmen wurde 1941 nach altgotischem Muster und in Anlehnung an das Antonius-Retabel von Saint Nicolas neu hergestellt.

Kommentar

Für unser Thema ist die Tafel der Fürsorgetätigkeit der Bruderschaft in Fribourg am aussagekräftigsten. Hans Fries inszeniert seine Repräsentation einer wohlgeordneten Gesellschaft in einem für die Schweiz typischen spätmittelalterlichen Stadtbild. Er hat sich bemüht, die verschiedenen Schichten der Bevölkerung abzubilden: Teure Kleider und Hüte tragende Bruderschaftsmitglieder aus dem Bürgertum sind hier neben in Lumpen gekleideten Armen oder sich gerade in der Stadt aufhaltenden Pilgern zu sehen. Dass sowohl junge und alte Leute, Frauen und Männer abgebildet sind, erinnert daran, dass die Wohltaten der Bruderschaft für alle gelten sollen. Der Maler hat auch verschiedene Spenden – Tücher, Speck und Brot – in einer Szene abgebildet, obwohl diese nicht zur gleichen Jahreszeit verteilt werden, was vermuten lässt, dass hier nicht die einzelnen Spenden wichtig sind, sondern die gesamte Fürsorgetätigkeit der Bruderschaft.

Hans Fries, Das Bugnon-Retabel, 1505, Ölbindemittel und Tellervergoldung auf Fichtenholz, 162 x 75 x 7 cm (linker Flügel), 162 x 76 x 7 cm (rechter Flügel), Museum für Kunst und Geschichte Fribourg.

Bemerkenswert ist die Figur des mit einer rosafarbenen Tunika bekleideten und bedrohlich einen Stock schwingenden Mannes. Sie symbolisiert ein Reglement der Stadt Fribourg von 1489, das der Bruderschaft verbietet, Fremden gegenüber wohltätig zu sein. Der Mann im rosafarbenen Gewand sucht also hier in der Menge nach Personen, die versuchen, eine Spende zu erhalten, obwohl sie darauf kein Recht haben. Vom Spendeverbot an Fremde sind nur die Jakobspilger, die am linken Rand des Bildes ein bärtiger Mann mit Pilgerstab und Muschel am Hut repräsentiert, ausgenommen.

Auf der Aussenseite des rechten Flügels ist das Fegefeuer abgebildet, der Ort wo die Sünder ihre Fehler sühnen müssen, bevor ihre Seele auf eine Aufnahme ins Paradies hoffen darf. Hans Fries zeichnet das Fegefeuer als feurigen See, der durch einen Lavastrom gefüllt wird und in dem eine Frau und ein Mann in flehender Gebetshaltung stehen. Oben links in der Verlängerung der Gebetsdiagonale trägt ein Engel einen in durchsichtigem Stoff gekleideten Mann davon, um ihn in den Himmel zu führen. Beide Altarflügel werden unten durch die aufgeschnittenen Brotlaibe und oben durch den Engel verbunden.

Bibliografie

  • Rebekka Köppel: Fries, Hans, in: Sikart – Lexikon zur Kunst in der Schweiz. 2010
  • Marianne Rolle: Fries, Hans, in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS). 2004
  • Caroline Schuster Cordone: Hans Fries, conteur d’images. Narration picturale et détails dans l’art fribourgeois autour de 1500, in: Revue suisse d’art et d’archéologie 64 (2007), S. 67-82.
  • Caroline Schuster Cordone, Le retable du Bugnon, Video (3:41), Chaine Youtube du MAHF, 2020.
  • Guillaume Babey, Hans Fries : Le Retable du Bugnon, travail de master, Université de Fribourg, 2022.

Impressum

Redaktion und Übersetzung: Daniel Jaquet und Fabrice Flückiger. Wir bedanken uns beim Museum für Kunst und Geschichte Fribourg für das Erlaubnis, die Abbildungen zu reproduzieren. Dieser Inhalt wird in Verbindung mit der temporären Ausstellung «Alarm!» im Museum Altes Zeughaus in Solothurn (15.10.22-29.05.23) veröffentlicht.