An Fasnacht 1436 erlebte Schaffhausen den Ausnahmezustand: Rund 200 adlige Turnierkämpfer drängten sich in Begleitung von Knechten und Damen in der eher kleinen Stadt. Allein die Unterkunft und Versorgung dieser Personen und Pferden dürften eine grössere logistische Herausforderung dargestellt haben. Das Turnier von Schaffhausen stellt aber auch in anderer Beziehung ein ungewöhnliches Ereignis dar. Wohl kein anderes Ritterspiel des Mittelalters ist so gut bekannt und beschrieben wie jenes von 1436. Zwar prägen Ritterturniere bis in die Gegenwart die Wahrnehmung der mittelalterlichen Gesellschaft und stehen die zahlreichen nachgestellten Turnierkämpfe der Neuzeit für die anhaltende Faszination solcher Wettbewerbe. Unser bescheidenes Wissen über Turniere steht aber in keinem Verhältnis zu dieser Wahrnehmung. Die Überlieferung ist ausgesprochen disparat und lückenhaft; erst die (kurzlebige) Blütezeit um 1480 im Zeichen der Vier-Lande-Turniere erlaubt einen genaueren Einblick in Ablauf und Organisation von Turnieren. Umso ungewöhnlicher 1436: Ein spanischer Beobachter schilderte detailliert die Vorgänge in Schaffhausen und ging besonders auf ihm wenig vertraute Aspekte ein, die er anschaulich beschrieb, erklärte und so einordnete. Kein Wunder, gehört dieser Turnierbericht zu den am meisten zitierten Quellen in Sachen Ritterspielen.
Der einzige «Schönheitsfehler»: Abgesehen von diesem Bericht und einer ergänzenden Beschreibung in der Konstanzer Stadtchronik fehlen weitere Hinweise zu diesem Turnier, so enthalten die Stadtrechnungen keine entsprechenden Einträge. Es fehlen aber auch Aufschlüsse auf eine Trägerschaft. Der spanische Gesandte, der auf dem Konzil in Basel weilte und den Abstecher nach Schaffhausen unternahm, ging pauschal auf die Trägerschaft des Turniers ein, ohne Namen oder Institutionen zu nennen. So dienten die Ritterspiele ihm zufolge nicht zuletzt dazu, die isoliert auf ihren Burgen lebenden Adligen zusammenzubringen. Dabei gehe es nicht allein um Kampfspiele, sondern auch um das Knüpfen von Freundschaften, die Schlichtung von Streitigkeiten, das Anbahnen von Heiraten oder die Vertretung gemeinsamer Interessen. Wer aber 1436 zum Turnier in Schaffhausen aufgerufen hat, entzieht sich ebenso unseren Kenntnissen wie die Namen der Teilnehmer. Immerhin informierte die Konstanzer Chronik über die Anwesenheit eines Hans von Hewen, der Brüder Jakob, Eberhard und Jörg Truchsess von Waldburg, der Grafen von Werdenberg, von Basler Adligen sowie von rund 20 Gesellen der Konstanzer Gesellschaft zur Katze. Die Teilnehmer des Schaffhauser Turniers stammten offensichtlich aus einem weiteren Einzugsgebiet, das durch den Bodenseeraum, den Hochrhein und die nördlich und südlich angrenzende Landschaft zwischen Donau und Aare definiert wurde.
Tatsächlich fanden in Basel, Schaffhausen oder Konstanz im 14. und 15. Jahrhundert wiederholt Turniere statt, ohne dass wir jedoch über die Abläufe und Organisatoren allzu viel wissen. Trotz dieser eigentlich enttäuschenden Überlieferung wird die enorme Bedeutung solcher Ritterspiele für den Adel deutlich: Wettkampf, Geselligkeit, Kultur und ständische Politik gehen Hand in Hand. Kein Wunder, nehmen Turniere innerhalb der mittelalterlichen Adelskultur einen zentralen Platz ein. Einen Schlüssel zum besseren Verständnis dieser Turniere bieten dabei Adelsgesellschaften. Die Blütezeit der Turniere, das haben die Forschungen vor allem von Andreas Ranft betont, entspricht einer Blütezeit von adeligen Gesellschaften, die sich im späten Mittelalter zu genossenschaftlichen Gruppierungen zusammenschlossen, die je nach Betonung mehr das Turnierwesen oder eher ständische Interessen im Auge hatten. Die Grenzen zwischen Adels- und Turniergesellschaften verliefen in der Regel fliessend; hinzu kamen auch Adelsgesellschaften, die auf Landesfürsten ausgerichtet waren. Innerhalb des südwestdeutschen Raumes spielten diese Organisationen eine wichtige, lange unterschätzte Rolle und waren Vorgänger der späteren Ritterschaften und Ritterkantone, die ein charakteristisches Element des herrschaftspolitischen «Flickenteppichs» bildeten und erst im Zuge der napoleonischen Neuordnung Europas um 1800 verschwanden. Es lohnt sich deshalb mit Blick gerade auf die Staatlichkeit, diesen Adelsgesellschaften grössere Aufmerksamkeit zu schenken. Turnieren sind die eine Seite einer Adelskultur, die in anderer Hinsicht über genossenschaftliche Organisationen in Oberschwaben, am Bodensee, Hoch- und Oberrhein längerfristig Bestand hatte und im übrigen auch den Adel auf dem Gebiet der heutigen Schweiz einband.
Turniere und Turnierkultur
Das Schaffhauser Turnier von 1436 ist nicht der einzige Wettkampf, der in der Überlieferung deutlichere Spuren hinterlassen hat. Bekannt sind beispielsweise die «böse Fasnacht» 1376 oder der Schaukampf des spanischen Ritters Juan de Merlo 1428 in Basel. 1361 soll anlässlich des habsburgischen Lehenstages in Zofingen ein grosses Turnier stattgefunden haben, während 1368 zahlreiche Adlige und städtische Patrizier zu einem Ritterspiel nach Zürich kamen. Besonders häufig dokumentiert sind Wettkämpfe während des Konstanzer Konzils. Der Chronist Richental schildert etwa das bekannte Stechen zwischen Herzog Friedrich von Österreich und dem Grafen Friedrich von Cilli vom 20. März 1415, das von der Flucht von Papst Johannes XXIII. ablenkte. Er geht aber auch auf «Gestech» ein, die um Weihnachten 1415 für einen Ring als Auszeichnung veranstaltet wurden. Anfang März 1416 organisierte Pfalzgrafen Ludwig ein Stechen, an welchem drei Herzöge, sechs Grafen und viele Ritter und Knechte wie auch Konstanzer Patrizier teilnahmen, insgesamt 38 Helme. Anfang Dezember 1417 hielten verschiedene Herren auf dem Fischmarkt ein Stechen ab, und an Fasnacht 1418 beteiligte sich auch König Sigismund von Luxemburg «mit verbundenem Helm und mit kainem Wappen», also inkognito, erfolgreich an einem Turnier.
Die von Richental jeweils knapp geschilderten Wettkämpfe waren wohl nur die Spitze des Eisbergs. Papst Johannes XXIII. rechtfertigte seine Flucht ausdrücklich mit der Belästigung durch Turniere, die mit «grossem Lärm und Trompetenschall» auf der Pfalz, vor den päpstlichen Gemächern stattfanden. Angeblich hatte König Sigismund diese Ritterspiele absichtlich dort veranstalten lassen, um den geistlichen Vater zu stören und zu schmähen. Dass der König ein begeisterter Turnierreiter war, steht ausser Zweifel, und die Anwesenheit zahlreicher Adliger begünstigte das Abhalten von Turnieren zum Zeitvertreib, auch wenn am 12. Februar 1415 ein an das Münster angebautes Haus einstürzte, weil sich allzu viele Leute darin aufhielten, um einem Stechen zuzuschauen.
Das Konstanzer Konzil bot dank der Anwesenheit verschiedener Fürsten den idealen Rahmen für solche spielerischen Wettkämpfe. Auch landesherrliche Hoftage beispielsweise der Habsburger, Wittelsbacher oder Württemberger brachten im Spätmittelalter die Gelegenheit zu einem sportlich-festlichen Zeitvertreib, wo das Turnier, eine Art Massenschlägerei, oder das Stechen zu Pferd von Tanz und Musik begleitet waren. Charakteristisch ist aber auch die städtische Bühne. Einzig das städtische Umfeld bot eine passende Infrastruktur für adlige Veranstaltungen, die eine mehrhundertköpfige Schar anziehen konnte und enorme logistische Bemühungen erforderlich machte. Für Städte bedeuteten solche Turniere eine besondere Attraktion, aber auch eine Gratwanderung zwischen Fest und Ausschweifung, geregeltem Kräftemessen und chaotischer Gewalt. Verhaltensregeln und bewaffnete Wächter suchten hier vorbeugend regulierend einzugreifen, konnten aber nicht verhindern, dass Tribünen oder gar Häuser einstürzten sowie Verletzte und Tote zu beklagen waren. Ritterspiele waren gefährliche Vergnügungen, die jedoch bis ans Ende des Mittelalters wesentlicher Bestandteil adliger und patrizischer Kultur blieben. Die fürstlichen Veranstaltungen stehen Seite an Seite mit genossenschaftlichen Turnieren, wo eine Adelsgesellschaft als Organisatorin auftrat und wo die Veranstaltung nicht auf einen Fürsten ausgerichtet war. Nach der spätmittelalterlichen Blütezeit dieser Gesellschaftsturnieren gehörte den fürstlichen Turnierfestlichkeiten die Zukunft.
Das genossenschaftliche Turnier von Schaffhausen
Wie ein solches genossenschaftliches Turnier ablief, erläutert anschaulich der spanische Bericht zum Turnier von 1436 in Schaffhausen: Nach dem Eintreffen der Kämpfer wurden am Sonntag deren Helme und Wappen öffentlich zur Schau gestellt. Am gleichen Tag kamen die Damen in Schaffhausen an und wurden von den Adligen in Begleitung von Musikern begrüsst. Am Abend spazierten die Adligen zuerst in Gruppen durch die Stadt, besichtigten den Turnierplatz und fanden sich später in einem repräsentativen Saal, wohl der Rathauslaube, zu einem grossen Fest zusammen. Der Montag war dem Probestechen gewidmet; anschliessend prüften die Damen an der Helmschau die Kämpfer. Wer der Teilnehmerschaft für nicht würdig befunden wurde, dessen Helm wurde entfernt oder gar auf den Boden gestossen. Danach erfolgte die Einteilung in zwei Gruppen. Ein erneuter, aber bescheidenerer und kürzerer Festabend beschloss diesen Tag. Am Dienstag fand dann das Turnier statt; dabei wurden Adlige wegen des Verstosses gegen den Verhaltenskodex gezüchtigt, allenfalls sogar auf die Schranke gesetzt. Der ein bis zwei Stunden dauernde Kampf fand mit einem Stechen eine Abschluss. Am Abend erfolgte im Rahmen eines Festes die Preisverleihung sowie die Ankündigung des kommenden Turnieres. Am Mittwoch ging die Schar wieder auseinander.
Der spanische Beobachter interessierte sich auffallend intensiv für ihm fremd erscheinende Aspekte wie die Kleidung der Damen oder die Art des Kampfes, insbesondere aber für die gesellschaftlich-disziplinierende Funktion eines Turnieres wie die Helmschau oder die Züchtigung am Turnier selbst. Wer unter dem Stand heiratete, wer sich «unadelig» verhielt oder die Interessen seiner Standesgenossen missachtete, wurde bestraft und mit Prügeln aus der Gemeinschaft ausgeschlossen. In Kastilien würden die Tapfersten gekürt, merkte der spanische Beobachter an, in Schaffhausen hingegen würden die Schlechtesten auf zweckmässige Art und Weise ihre Strafe empfangen. Damit spricht er eine Eigenheit an, die charakteristisch ist für die genossenschaftlichen Turniere. Der militärische Wettstreit verband sich mit Geselligkeit, wobei der Frage der Zugehörigkeit grosses Gewicht beigemessen wurde. Solche Turniere dienten nicht zuletzt der Definition von adliger Identität. Nicht ein fürstlicher Landesherr, sondern ein genossenschaftliches Kollektiv von mehr oder weniger gleichgestellten Adligen bestimmte über die Zulassung zu einem Turnier und damit über die Zugehörigkeit zu ihrer Gruppe. Der Rang allein spielte nur eine beschränkte Rolle. So wurde gemäss dem spanischen Berichterstatter gerade der Ranghöchste, wohl der Markgraf Wilhelm von Baden-Hochberg, abgestraft, weil er nicht mit seiner Frau zusammenlebte.
Turniere nahmen im adligen Selbstverständnis eine wichtige Stellung ein und boten Adelsgesellschaften eine ideale Bühne, sich und seinen Stand vor einem städtischen Publikum in Szene zu setzen. Die Definition eigener Werte und die Abgrenzung gegenüber «unadeligem» Verhalten gingen dabei Hand in Hand.
Die Ritterschaft zum St. Jörgenschild
Der Bericht von Schaffhausen geht zwar ausführlich auf das Turnier ein, verliert jedoch eigenartigerweise kein Wort über die Träger dieser Grossveranstaltung. Auf die Begeisterung von Sigismund für Ritterspiele wurde bereits hingewiesen, und tatsächlich lud der König 1433 zu einem Turnierhof in Schaffhausen ein, der möglicherweise nie stattfand. Weit wahrscheinlicher als eine nicht weiter belegbare königliche Initiative ist die Beteiligung einer regionalen Adelsgesellschaft, die dank königlicher Unterstützung in den 1420-/30er-Jahre eine erstaunliche Blütezeit erlebte – die Gesellschaft zum St. Jörgen- oder Georgenschild. Diese entstand 1406 in Zusammenhang mit den Appenzellerkriegen und bedeutete den Versuch, den Adel am Bodensee und in Schwaben zu einem politischen wie militärischen Bündnis zusammenzuschliessen. Gegen aussen vertrat die Gesellschaft die Interessen ihrer Mitglieder, gegen innen suchte sie allfällige Konflikte gütlich zu regeln.
Die Wahrung des Friedens im breitesten Sinn stand im Zentrum der Aktivitäten, die mit dem Zusammenbruch der habsburgischen Herrschaft 1415 akut wurden. Unter den führenden Vertretern des Jörgenschildes finden sich nach 1415 auffallend viele Adlige, die – durchaus mit Blick auf eigene Interessen – den König in seinem Kampf gegen Herzog Friedrich IV. von Österreich unterstützten. Dazu zählten beispielsweise Hans von Lupfen, Frischhans von Bodman, Johann von Tengen, die Truchsessen von Waldburg oder Hans von Homburg. Für sie bot die habsburgische Landesherrschaft zwar Karriere- und Bereichungsmöglichkeiten, aber auch die Gefahr einer allzu grossen Abhängigkeit. Umgekehrt setzte Sigismund von Luxemburg gerade auf solche ehrgeizigen Adligen, um den habsburgischen Rivalen auszumanövrieren, und förderte später diese Adligen als eine Art Reichsadel, indem er die genossenschaftlichen Bündnisse 1422 ausdrücklich anerkannte und den Adel 1431 in einem Erlass gegen die städtische Einbürgerungspolitik schützte. Der König und der schwäbische Adel standen sich in dieser Zeit inhaltlich wie personell so nahe wie nie mehr in der Geschichte; beide verfolgten dabei aber sehr wohl eigene Anliegen.
Die Ritterschaft zum St. Jörgenschild, die sich in mehrere Teilgesellschaften im Raum zwischen dem Hegau und der Oberpfalz gliederte, war ein lockerer Zusammenschluss und blieb in ihrer Politik ausgesprochen flexibel. Die Wahrung des Landfriedens und der adligen wie wirtschaftlichen Interessen führte zu einer Annäherung an Städte. So bestanden nach 1422 Bündnisse mit Schaffhausen, Konstanz, Überlingen, Lindau, Wangen, Buchorn, Radolfzell oder Diessenhofen, und noch im ausgehenden 15. Jahrhundert wurden Kontakte zu den Reichsstädten nördlich des Bodensees gepflegt.
Wie weit sich Anspruch und Realität deckten, ist unklar. Die Adelsgesellschaft zum St. Jörgenschild blieb ein Zusammenschluss des nichtfürstlichen Adels, der immer nur auf Zeit bestand, nie eine Mehrheit des Adels einbeziehen konnte und auch nie straffere Strukturen auszubilden vermochte. Er profitierte nicht zuletzt vom Fehlen eines mächtigeren Landesherrn, der seine Macht auf Kosten des Adels durchgesetzt hätte, wie das Habsburg im Tirol gelang. Unbestritten ist jedoch die ständische Bedeutung solcher Organisationen: Auch wenn wir über Geselligkeit und Kultur so gut wie nichts wissen, waren die gemeinsamen Ziele wie auch die mit dem Georgenschild-Zeichen sichtbar gemachte Zugehörigkeit zu einer Gruppierung mit gemeinsamen Werten verknüpft. Regelmässige Zusammenkünfte, die Wahl von Hauptleuten oder auch häufige Schiedstage boten die Gelegenheit zu einer Stärkung dieser Identität. Diesem Zweck könnten auch Turniere und andere Festlichkeiten gedient haben. Gut möglich, dass der Jörgenschild an der Organisation der für Schaffhausen mehrfach belegten Turniere beteiligt, wenn nicht verantwortlich war.
Adel und Turnierwesen – von der Adelsgesellschaft zur Reichsritterschaft
Die Mitgliedschaft beim St. Jörgenschild war weder selbstverständlich noch exklusiv. Viele Angehörige der Ritterschaft gehörten auch anderen adeligen Vereinigungen im südwestdeutschen Raum an, so den Gesellschaften zum Leitbracken oder vom Fisch und Falken. Diese ebenfalls genossenschaftlich organisierten Gruppierungen widmeten sich hauptsächlich dem Turnierwesen und trugen ihrerseits zum adligen Selbstverständnis bei. Adelsgesellschaften kümmerten sich nämlich nicht allein um adelige Interessen, wie die Politik des St. Jörgenschildes deutlich machte, sondern bestimmten gleichzeitig adelige Identität. Die Blütezeit dieser Organisationen entsprach einer Blütezeit der Ritterspiele und einer Adelskultur, die erhöhte Ansprüche an den einzelnen Adligen stellte. Die Sanktionen gegen adlige «Abweichler» am Turnier von Schaffhausen 1436 sind kein Einzelfall, sondern finden sich regelmässig in den Quellen. Turniere nehmen damit über die militärische Ertüchtigung hinaus einen wichtigen Platz für das adlige Selbstverständnis ein. Es fällt nämlich auf, dass im ausgehenden Mittelalter der Zugang zu Turnieren zunehmend von Ahnenproben und der früheren Teilnahme von Familienangehörigen abhängig gemacht wurde. Wie weit das dynastische Bewusstsein solche Anforderungen überhaupt abdecken konnte, bleibt noch zu erforschen. Deutlich wird aber die Bedeutung von Turnierbüchern wie dem berühmten Werk von Georg Rüxner von 1530, der nicht nur Wettkämpfe bis ins 10. Jahrhundert zurückverfolgte, sondern auch gleich die Teilnehmer auflistete. Was aus historischer Sicht eine plumpe Fälschung ist, entsprach der Nachfrage eines Adels, der seinen Rang über solche Werke legitimierte und sich auf diese Weise eine passende Vergangenheit schuf.
Ritterturniere stehen damit für ganz unterschiedliche Bedeutungen: Wettkampf, Geselligkeit, aber auch Selbstvergewisserung eines Adels, der seinen Stellung sowohl von Seiten der Fürsten wie der Städte beziehungsweise städtischer Aufsteiger bedroht sah. Mit der genossenschaftlichen Organisation schuf sich der Adel eine autonome Institution, mit der Kontrolle über das Turnierwesens definierte er gleichzeitig Identität und Zugehörigkeit. Die Region an Bodensee und Hochrhein bot dank der Fragmentierung der Herrschaft gute Voraussetzungen für eine solche Adelskultur, die eine eigene Politik zwischen Städten und Fürsten verfolgte und letztlich auch behauptete. Auch wenn Habsburg nach der Katastrophe von 1415 seine Stellung wieder stärken konnte, blieben die Herrschaftsverhältnisse in Schwaben offen. Die Gesellschaft vom St. Jörgenschild und andere Adelsgesellschaften verloren zwar an Bedeutung, bestanden jedoch fort und gingen im 16. Jahrhundert in die Reichsritterschaft mit Ritterkreisen in Schwaben, Franken, am Rhein und im Elsass auf. Der Ritterkanton mit Sitz in Radolfzell setzte die genossenschaftliche Tradition fort, aber ohne entsprechende Turnierkultur. Die Erinnerung an adlige Vergangenheit und Ritterspiele blieb präsent, der finanzielle Aufwand für solche opulenten Inszenierungen dürfte allerdings das Festhalten an diesen exklusiven Veranstaltungen zunehmend verunmöglicht haben. Anders die Fürstenhöfe, die Turniere als Teil von reich ausgestalteten Hoffestlichkeiten pflegten. Nicht gemeinsame adlige Identität, sondern der fürstliche Glanz stand fortan im Zentrum einer Renaissancekultur, die dem kleinen Adligen bestenfalls eine Nebenrolle zugestand. «Adel» blieb zwar durchaus ein Leitbild, nach 1500 verschwinden aber Hinweise auf Turniere in den Städten am Hochrhein. Die sportlich-geselligen Wettkämpfe, die im 15. Jahrhundert ihre Blütezeit erlebten, gehörten rasch der Geschichte an, bestimmen jedoch bis heute die Wahrnehmung von Adel und Adelskultur.
Literatur und Quellen:
Der Beitrag stützt sich auf das Begleitbuch zur Schaffhauser Ausstellung: Ritterturnier. Geschichte einer Festkultur, hrsg. von Peter Jezler, Peter Niederhäuser und Elke Jezler, Quaternio Verlag Luzern 2014.
Weiterführende Literatur:
• Das ritterliche Turnier im Mittelalter. Beiträge zu einer vergleichenden Formen- und Verhaltensgeschichte des Rittertums, hrsg. von Josef Fleckenstein (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 80), Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1985;
• Andreas Ranft: Adelsgesellschaften. Gruppenbildung und Genossenschaft im spätmittelalterlichen Reich (Kieler Historische Studien Band 38), Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1994;
• Werner Paravicini: Die ritterlich-höfische Kultur des Mittelalters (Enzyklopädie deutscher Geschichte Band 32), R. Oldenbourg Verlag München 1994.
Bildnachweise
Ritterturnier mit stumpfen Waffen
und
Helmschau: Knappen bringen die Helme in einen Raum, wo Damen und Herolde die Teilnehmer eines Turniers kritisch überprüfen. Rechts wird ein Helm
Wappenbuch des Konrad Grünenberg
Im Zeichen der beiden Gesellschaften vom St. Jörgenschild und vom Fisch und Falken: Wappenscheibe des Jakob von Breitenlandenberg, 1549, Gemeindehaus Unterstammheim (Kanton Zürich).
Foto Peter Niederhäuser
Ahnenprobe des Hans von Hinwil, 1541. Adelsfamilie mit Standbeinen in der Ostschweiz und in Oberschwaben.
Zentralbibliothek Zürich, Graphische Sammlung
Haus der Reichsritterschaft zum Jörgenschild in Radolfzell, frühes 17. Jh. (Foto Peter Niederhäuser, 2015)